Wir freuen uns besonders über unsere kleinen Gäste an Bord. Für Sie und Ihre Familie soll die Flugreise Spaß machen und einfach sein. Die wichtigsten Informationen und Dokumente zu Reisen mit Kindern und alleinreisenden Kindern haben wir Ihnen hier unten zusammengestellt.
Unsere Flugpreise lassen sich vom Alter Ihrer Kinder ableiten. Wir unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Kindertarifen:
Infant-Tarif: Babys (0-2 Jahre) reisen ohne Sitzplatzanspruch kostenlos auf innerdeutschen Strecken bzw. für 10 Prozent des regulären Tarifs auf allen restlichen Flugstrecken.
Child-Tarif: Kinder ab 2 Jahren und bis zum vollendeten 11. Lebensjahr benötigen einen eigenen Sitzplatz und reisen auf den meisten Flugstrecken und bei nahezu allen Tarifen für 75 Prozent des regulären Flugpreises. Bitte beachten Sie, dass Babys, die während der Reise 2 Jahre alt werden, einen eigenen Sitzplatz benötigen und der Child-Tarif angewendet wird.
Für Babys (0 - 2 Jahre) gilt, unabhängig vom gebuchten Tarif (mit Ausnahme des Economy Light Tarifs), der Flugstrecke und dem Miles & More-Status, ein Freigepäckstück von 23 kg mit einem Umfang von 158 cm.
Für Kinder, die älter als 2 Jahre sind, gilt die gleiche Freigepäckmenge wie für Erwachsene, entsprechend dem gebuchten Tarif.
Eigene Sitzerhöhungen, ein Kindersitz, Babybetten und faltbare Kinderwagen können als zusätzliches Handgepäck kostenlos mitgenommen werden. Faltbare Kinderwagen können beim Boarding abgegeben werden. Sie werden den Passagieren nach der Landung wieder ausgehändigt.
Gerne können Sie an Bord ein eigenes Kinderrückhaltesystem mitbringen, sofern es ein von Lufthansa City Airlines akzeptiertes Produkt ist.
Mit der Mitnahme eines geeigneten Kinderrückhaltesystems an Bord bestätigen Sie, dass
- Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben.
- Sie sich vor Antritt des Fluges informieren, ob das Kinderrückhaltesystem ein für die Luftfahrt zugelassenes Produkt ist. Zur Orientierung über aktuell verfügbare Kindersitze veröffentlicht der TÜV Rheinland eine Übersicht auf seiner Website unter folgendem Link. Kinderrückhaltesysteme die nur aus Gurten bestehen, die über und/oder um die Rückenlehne des Sitzes befestigt werden, können an Bord nicht eingesetzt werden. Das Kinderrückhaltesystem muss sich ausschließlich mit dem Beckengurt des Sitzes befestigen lassen. Es besteht keine Anbindungsmöglichkeit über eine ISOFIX Vorrichtung.
- das Kinderrückhaltesystem in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand ist, Sie mit der Bedienungsanleitung des Herstellers für die Nutzung und Anbindung im Flugzeug vertraut sind und Sie das Kinderrückhaltesystem selbständig auf dem Fluggastsitz befestigen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen unsere Flugbegleiter bei der Befestigung leider nicht behilflich sein können.
- Sie sich damit einverstanden erklären, dass das Kinderrückhaltesystem als Gepäck aufgegeben wird, falls es sich nicht einwandfrei auf dem Fluggastsitz befestigen lässt.
- Sogenannte Comfort Devices, die am Passagiersitz befestigt oder im Fußraum deponiert werden (z. B. aufblasbare Würfel, Sitzflächenverlängerungen etc.), an Bord von Lufthansa City Airlines aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen.
Besonderheiten bei der Reservierung und beim Check-in
Die Nutzung eines Kinderrückhaltesystems ist selbstverständlich kostenlos. Bitte beachten Sie allerdings, dass das Kinderrückhaltesystem auf einem Fluggastsitz befestigt werden muss. Daher ist für Kinder/Babys (unter 2 Jahre) der Kauf eines CHILD-Flugscheines erforderlich. In diesem Fall müssen Sie ein Kinderrückhaltesystem für Ihr Kind/Baby (bis 24 Monate) mitbringen. Anderenfalls muss das Kind/Baby trotz gekauften Sitzplatzes auf dem Schoß eines Erwachsenen befördert werden. Das Kinderrückhaltesystem darf andere Gäste bei einer eventuellen Evakuierung im Notfall nicht beeinträchtigen. Hieraus ergeben sich folgende Regelungen in Bezug auf Boarding und Sitzplatzzuweisung, bitte beachten Sie diese bereits beim Check-in und der Sitzplatzauswahl.
Wir empfehlen für Ihr Kind im Kinderrückhaltesystem einen Fensterplatz auszuwählen. Als begleitender Erwachsener sollten Sie in jedem Fall den Platz daneben belegen.
Sollte ein Erwachsener mit mehr als zwei Kindern bis 24 Monaten reisen, muss sichergestellt sein, dass ausreichend Sitzplätze gebucht und Kinderrückhaltesysteme durch die Reisenden bereitgestellt werden.
Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest mit Lufthansa City Airlines fliegen. Es wird jedoch empfohlen, ab der 28. Schwangerschaftswoche, ein aktuelles Attest mit sich zu führen, in dem ausgewiesen ist, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft und der erwartete Geburtstermin vermerkt ist. Es sollte außerdem ausdrücklich bestätigt werden, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert.
Bei unkomplizierten Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche möglich.
Laden Sie sich bitte das Attest für Ihren Arzt/Ihre Ärztin zum Ausfüllen herunter und führen Sie es während Ihrer Flugreise mit sich:
Attest für Ihre Flugreise bei Schwangerschaft PDF
Unabhängig von den oben aufgeführten gesundheitlichen Voraussetzungen gelten in einigen Ländern davon abweichende Bestimmungen. Für den Fall, dass Ihnen aufgrund der länderspezifischen Gesetzeslage keine Flugerlaubnis erteilt werden sollte, übernimmt Lufthansa City Airlines keine Haftung. Gleiches gilt in Fällen, in denen Ihnen aufgrund der lokalen Gesetzeslage in Ihrem Reisezielland eine Einreise aufgrund Ihrer Schwangerschaft verweigert werden sollte. Wir empfehlen daher dringend, sich vorher bei den zuständigen Behörden über die länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten bezüglich der Flugerlaubnis für werdende Mütter zu informieren.
Wir sind gut vorbereitet und tun alles, um unsere kleinen Fluggästen so entspannt wie möglich zu ihrem Zielort zu bringen.
Der Service unbegleitete Minderjährige (UM) kann auf allen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen (Ausgangs- und Zielort FRA und MUC) gebucht werden. Der Service ist für UMs zwischen fünf und 11 Jahren zwingend, für Kinder ab 12 Jahren ist er optional. Kinder im Alter von 5-11 Jahren können mit einer Begleitperson aus der eigenen Familie (z.B. Geschwister) reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist. So wäre z. B. kein UM-Service erforderlich, wenn ein älteres Geschwisterkind (17 Jahre) zwei jüngere Geschwister (10 Jahre) begleitet. Im Falle eines Flugs mit Lufthansa City Airlines sind nachfolgende Dokumente für Alleinreisende Kinder auszufüllen.
Formular Alleinreisende Kinder
Die Buchung des Betreuungsservices für alleinreisende Kinder sowie die entsprechende Flugbuchung ist nur über das Call Center oder an einem Flughafenschalter möglich. Für die Nutzung des Betreuungsservice wird pro Strecke und alleinreisendem Kind ein Entgelt in Höhe von 75 € fällig.